Rechtsprechung
   BAG, 04.05.1988 - 4 AZR 769/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,6787
BAG, 04.05.1988 - 4 AZR 769/87 (https://dejure.org/1988,6787)
BAG, Entscheidung vom 04.05.1988 - 4 AZR 769/87 (https://dejure.org/1988,6787)
BAG, Entscheidung vom 04. Mai 1988 - 4 AZR 769/87 (https://dejure.org/1988,6787)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,6787) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 27.01.1988 - 4 AZR 499/87

    Tarifliche Eingruppierung eines bei den amerikanischen

    Auszug aus BAG, 04.05.1988 - 4 AZR 769/87
    Hierbei ist es sachgerecht, von dem Arbeiter eine abgeschlossene Berufsausbildung mit einer nach der Ausbildungsordnung vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens 30 Monaten zu fordern, wie sie für die Tätigkeit nach Lohngruppe 5 Fallgruppe (1) TVAL II benötigt wird, und die Fähigkeit, mit der von ihm erworbenen Berufsausbildung die ihm obliegenden Aufgaben auszuüben (BAG Urteil vom 27. Januar 1988 - 4 AZR 499/87 - nicht veröffentlicht).

    Selbständig wird die Tätigkeit in der Lohngruppe 6 Fallgruppe (1) TVAL II ausgeübt, wenn sie ohne fachliche Anweisung im Einzelfall und ohne Aufsicht durchgeführt wird (BAG Urteil vom 27. Januar 1988 - 4 AZR 499/87 -, nicht veröffentlicht).

    Unter Tätigkeiten, die über die fachlichen Anforderungen der Lohngruppe 6 TVAL II hinausgehen, sind Arbeiten zu verstehen, die nicht zum Berufsbild des vom Arbeiter erlernten Berufs gehören oder Arbeiten, die als besondere Leistungen in den Beruf des Arbeiters qualifiziert werden können (BAG Urteile vom 23. April 1986 - 4 AZR 119/85 -, nicht veröffentlicht, vom 1. Oktober 1986 - 4 AZR 516/85 -, nicht veröffentlicht, und vom 27. Januar 1988 - 4 AZR 499/87 -, nicht veröffentlicht).

  • BAG, 01.10.1986 - 4 AZR 516/85

    Eingruppierung von Schildermalern - Auslegung des Tarifvertrags für die

    Auszug aus BAG, 04.05.1988 - 4 AZR 769/87
    Unter Tätigkeiten, die über die fachlichen Anforderungen der Lohngruppe 6 TVAL II hinausgehen, sind Arbeiten zu verstehen, die nicht zum Berufsbild des vom Arbeiter erlernten Berufs gehören oder Arbeiten, die als besondere Leistungen in den Beruf des Arbeiters qualifiziert werden können (BAG Urteile vom 23. April 1986 - 4 AZR 119/85 -, nicht veröffentlicht, vom 1. Oktober 1986 - 4 AZR 516/85 -, nicht veröffentlicht, und vom 27. Januar 1988 - 4 AZR 499/87 -, nicht veröffentlicht).

    Die entsprechende Subsumtion des Landesarbeitsgerichts kann nur daraufhin überprüft werden, ob das Landesarbeitsgericht Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat oder seine Beurteilung wegen Außerachtlassung wesentlicher Umstände offensichtlich fehlerhaft ist (BAG Urteil vom 1. Oktober 1986 - 4 AZR 516/85 -, nicht veröffentlicht).

  • BAG, 26.04.1966 - 1 AZR 458/64

    Tatsächliche Feststellungen - Grundlage für Nachprüfung - Selbständige Leistungen

    Auszug aus BAG, 04.05.1988 - 4 AZR 769/87
    Da die Merkmale der Lohngruppe 7 ausdrücklich auf den Merkmalen der Lohngruppe 6 und diese wiederum ausdrücklich auf den Merkmalen der Lohngruppe 5 aufbauen, ist zunächst zu prüfen, ob die Merkmale der Ausgangslohngruppe 5 TVAL II vorliegen, und alsdann der Reihe nach jeweils die weiteren qualifizierenden Tätigkeitsmerkmale (vgl. BAGE 29, 364, 375 = AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 22.11.1977 - 4 AZR 395/76

    Tarifliche Mindestvergütung - Eingruppierung - Höhergruppierung -

    Auszug aus BAG, 04.05.1988 - 4 AZR 769/87
    Da die Merkmale der Lohngruppe 7 ausdrücklich auf den Merkmalen der Lohngruppe 6 und diese wiederum ausdrücklich auf den Merkmalen der Lohngruppe 5 aufbauen, ist zunächst zu prüfen, ob die Merkmale der Ausgangslohngruppe 5 TVAL II vorliegen, und alsdann der Reihe nach jeweils die weiteren qualifizierenden Tätigkeitsmerkmale (vgl. BAGE 29, 364, 375 = AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 23.04.1986 - 4 AZR 119/85

    Höhergruppierung eines bei den amerikanischen Stationierungsstreitkräften

    Auszug aus BAG, 04.05.1988 - 4 AZR 769/87
    Unter Tätigkeiten, die über die fachlichen Anforderungen der Lohngruppe 6 TVAL II hinausgehen, sind Arbeiten zu verstehen, die nicht zum Berufsbild des vom Arbeiter erlernten Berufs gehören oder Arbeiten, die als besondere Leistungen in den Beruf des Arbeiters qualifiziert werden können (BAG Urteile vom 23. April 1986 - 4 AZR 119/85 -, nicht veröffentlicht, vom 1. Oktober 1986 - 4 AZR 516/85 -, nicht veröffentlicht, und vom 27. Januar 1988 - 4 AZR 499/87 -, nicht veröffentlicht).
  • BAG, 09.12.2015 - 4 AZR 131/13

    Eingruppierung eines Spezialmechanikers bei den US-Stationierungsstreitkräften

    b) Der Senat hat zu diesen Tätigkeitsmerkmalen des TV AL II bereits mehrfach entschieden, dass ein "[Hinausgehen] über die fachlichen Anforderungen der Lohngruppe 6" TV AL II nicht nur dann vorliegen kann, wenn der Arbeiter Arbeiten ausführt, die nicht zum Berufsbild des von ihm erlernten Berufs gehören, sondern auch dann, wenn er in seinem Beruf besondere Leistungen erbringt und hierbei erhöhten Anforderungen gerecht zu werden hat (BAG 1. Oktober 1986 - 4 AZR 516/85 -; 27. Januar 1988 - 4 AZR 499/87 -; 4. Mai 1988 - 4 AZR 769/87 -; 15. Februar 1989 - 4 AZR 534/88 -) .

    Dies gilt umso mehr, als bei der Prüfung eines "Hinausgehens" iSd. Lohngruppe 7 TV AL II zwar zu berücksichtigen ist, dass es sich hierbei um die Spitzengruppe für Handwerker handelt (BAG 4. Mai 1988 - 4 AZR 769/87 -) , andererseits aber nach der Rechtsprechung des Senats auch keine besonders selbständigen oder besonders schwierigen Leistungen erbracht werden müssen, weil der Tarifvertrag nur ein "Hinausgehen" und kein "erhebliches Hinausgehen" über die Anforderungen der Lohngruppe 6 TV AL II verlangt (vgl. BAG 4. Mai 1988 - 4 AZR 769/87 -) .

    Nicht jede fachfremde Tätigkeit führt automatisch zu einer Eingruppierung in die Lohngruppe 7 TV AL II (vgl. BAG 4. Mai 1988 - 4 AZR 769/87 -) .

  • BAG, 15.02.1989 - 4 AZR 534/88

    Eingruppierung: Tätigkeit mit englischen Fachkenntnissen bei den alliierten

    Mit Recht geht das Landesarbeitsgericht ferner davon aus, daß die Eingruppierung in Lohngruppe 5 Fallgruppe 1 außer der Beschäftigung mit Tätigkeiten, die eine abgeschlossene Berufsausbildung mit einer Ausbildungsdauer von mindestens 30 Monaten erfordern, von dem Arbeiter die Fähigkeit verlangt, mit der von ihm erworbenen Berufsausbildung die ihm obliegenden Aufgaben auszuüben (BAG Urteile vom 27. Januar 1988 - 4 AZR 499/87 - und vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 769/87 -, nicht veröffentlicht).

    Das Landesarbeitsgericht geht vom zutreffenden Rechtsbegriff aus, wenn es unter Tätigkeiten, die über die fachlichen Anforderungen der Lohngruppe 6 hinausgehen, in Übereinstimmung mit der Senatsrechtsprechung solche Arbeiten versteht, die nicht zum Berufsbild des vom Arbeiter erlernten Berufs gehören oder Arbeiten, die als besondere Leistungen in dem Beruf des Arbeiters qualifiziert werden können (BAG Urteile vom 23. April 1986 - 4 AZR 119/85 -, vom 1. Oktober 1986 - 4 AZR 516/85 -, vom 27. Januar 1988 - 4 AZR 499/87 - und vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 769/87 -, alle nicht veröffentlicht).

    Die entsprechende Subsumtion des Landesarbeitsgerichts kann nur daraufhin überprüft werden, ob das Landesarbeitsgericht Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat oder seine Beurteilung wegen Außerachtlassung wesentlicher Umstände offensichtlich fehlerhaft ist (BAG Urteil vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 769/87 -, nicht veröffentlicht).

  • BAG, 15.02.1989 - 4 AZR 535/88

    Eingruppierung: Tätigkeit mit englischen Fachkenntnissen bei den alliierten

    Mit Recht geht das Landesarbeitsgericht ferner davon aus, daß die Eingruppierung in Lohngruppe 5 Fallgruppe 1 außer der Beschäftigung mit Tätigkeiten, die eine abgeschlossene Berufsausbildung mit einer Ausbildungsdauer von mindestens 30 Monaten erfordern, von dem Arbeiter die Fähigkeit verlangt, mit der von ihm erworbenen Berufsausbildung die ihm obliegenden Aufgaben auszuüben (BAG Urteile vom 27. Januar 1988 - 4 AZR 499/87 - und vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 769/87 -, nicht veröffentlicht).

    Das Landesarbeitsgericht geht vom zutreffenden Rechtsbegriff aus, wenn es unter Tätigkeiten, die über die fachlichen Anforderungen der Lohngruppe 6 hinausgehen, in Übereinstimmung mit der Senatsrechtsprechung solche Arbeiten versteht, die nicht zum Berufsbild des vom Arbeiter erlernten Berufs gehören oder Arbeiten, die als besondere Leistungen in dem Beruf des Arbeiters qualifiziert werden können (BAG Urteile vom 23. April 1986 - 4 AZR 119/85 -, vom 1. Oktober 1986 - 4 AZR 516/85 -, vom 27. Januar 1988 - 4 AZR 499/87 - und vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 769/87 -, alle nicht veröffentlicht).

    Die entsprechende Subsumtion des Landesarbeitsgerichts kann nur daraufhin überprüft werden, ob das Landesarbeitsgericht Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat oder seine Beurteilung wegen Außerachtlassung wesentlicher Umstände offensichtlich fehlerhaft ist (BAG Urteil vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 769/87 -, nicht veröffentlicht).

  • BAG, 15.02.1989 - 4 AZR 536/88

    Eingruppierung: Tätigkeit mit englischen Fachkenntnissen bei den alliierten

    Der Kläger erfüllt damit nicht die Anforderungen der Lohngruppe 5 Fallgruppe 1 (vgl. BAG Urteile vom 27. Januar 1988 - 4 AZR 499/87 - und vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 769/87 -, nicht veröffentlicht).

    Das Landesarbeitsgericht geht vom zutreffenden Rechtsbegriff aus, wenn es unter Tätigkeiten, die über die fachlichen Anforderungen der Lohngruppe 6 hinausgehen, in Übereinstimmung mit der Senatsrechtsprechung solche Arbeiten versteht, die nicht zum Berufsbild des vom Arbeiter erlernten Berufs gehören oder Arbeiten, die als besondere Leistungen in dem Beruf des Arbeiters qualifiziert werden können (BAG Urteile vom 23. April 1986 - 4 AZR 119/85 -, vom 1. Oktober 1986 - 4 AZR 516/85 -, vom 27. Januar 1988 - 4 AZR 499/87 - und vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 769/87 -, alle nicht veröffentlicht).

    Die entsprechende Subsumtion des Landesarbeitsgerichts kann nur daraufhin überprüft werden, ob das Landesarbeitsgericht Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat oder seine Beurteilung wegen Außerachtlassung wesentlicher Umstände offensichtlich fehlerhaft ist (BAG Urteil vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 769/87 -, nicht veröffentlicht).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.07.2014 - 7 Sa 515/13

    Eingruppierung eines Malers und Lackierers nach dem TV AL II - Darlegungslast

    Hierbei reicht bei den Aufbaulohngruppen eine pauschale rechtliche Überprüfung aus, wenn die maßgebenden Tatsachen unstreitig sind und die Parteien übereinstimmend von der Erfüllung der Voraussetzungen der niedrigeren Aufbaufallgruppe ausgehen (vgl. BAG, Urteil vom 23. August 2006 - 4 AZR 410/05 - AP Nr. 12 zu § 51 TVAL II, Rz. 13; vom 28. April 1993 - 4 AZR 314/92 - AP Nr. 10 zu § 51 TVAL II; vom 4. Mai 1998 - 4 AZR 769/87 - BeckRS 1988, 30725960; vom 27. Januar 1988 - 4 AZR 499/87 - BeckRS 1988, 30724752 m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht